Neues Hundegesetz für Schleswig-Holstein ab 1.Januar 2016

Ein neues Hundesgesetz wird Anfang 2016 in Schleswig-Holstein in Kraft treten. Hier die wichtigsten Änderungen und Inhalte:

* Kennzeichnung durch Mikrochip ist Pflicht

* Rasseliste wird abgeschafft! „Hunde werden zukünftig dann als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind, zB weil sie Menschen oder Tiere verletzt haben oder unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen.“ Aufgrund ihrer Rasse dürfen Hunde nicht mehr als gefährlich eingestuft werden.

* Halter, deren Hund als gefährlich eingestuft wurde, müssen ua eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund ablegen, um diesen weiterhin halten zu dürfen. Nach zwei Jahren haben diese Hunde und Halter die Möglichkeit, sich erneut prüfen zu lassen!

* Für als gefährlich eingestufte Hunde dürfen die Kommunen weiterhin einen erhöhten Steuersatz festlegen

* Eine Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden wird Pflicht. Nur in begründeten Härtefällen wird eine fehlende Versicherung nicht geahndet.

(Quelle: alfavet Tierarzneimittel GmbH)

AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN unter www.schleswig-holstein.de (Suchbegriff Hundegesetz)